Weiterbildung zum Facharzt/zur Fachärztin für Gefäßchirurgie
In Deutschland sind die (Landes)Ärztekammer als Körperschaft des Öffentlichen Rechts für die Weiterbildung zum Facharzt/Fachärztin für Gefäßchirurgie zuständig. Die Weiterbildung zum Facharzt/Fachärztin für Gefäßchirurgie wird durch die Weiterbildungsordnung der (Landes)Ärztekammer und die dementsprechenden Richtlinien gereglt. Die Weiterbildung ist über eine Zeitraum von 6 Jahren ausgelegt. Der Text in der Weiterbildungsordnung für Gefäßchirurgie ist für alle Bundesländer gleich. Es sind jedoch kleine Unterschiede in den dementsprechenden Richtlinien und Logbüchern/Dokumentationen zu verzeichnen.
Weiterbildungsordnung Facharzt/Fachärztin für Gefäßchirurgie

- Weiterbildungsziel
Ziel der Weiterbildung ist aufbauend auf der Basisweiterbildung die Erlangung der Facharztkompetenz Gefäßchirurgie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte.
- Weiterbildungszeit
24 Monate Basisweiterbildung (sog. common trunk) im Gebiet Chirurgie und 48 Monate Weiterbildung zum Facharzt für Gefäßchirurgie bei einem Weiterbildungsbefügten an einer Weiterbildungsstätte gemäß §5 Abs. 1 Satz 1, davon können:
- bis zu 12 Monate in einer der anderen Facharztweiterbildungen des Gebietes Chirurgie oder 6 Monate in Anästhesiologie, Innere Medizin und Angiologie oder Radiologie angerechnet werden
- 12 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden
- Weiterbildungsinhalt
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in:
- der Vorbeugung, Erkennung und Nachbehandlung von Erkrankungen, Verletzungen, Infektionen und Fehlbildungen des Gefäßsystems einschließlich der Rehabilitation
- der Indikationsstellung zur operativen und konservativen Behandlung einschließlich der Risikoeinschätzung und prognostischen Beurteilung
- der operativen Behandlung einschließlich hyperämisierender, resezierender und rekonstruktiver Eingriffe und konservativen Maßnahmen am Gefäßsystem
- instrumentellen Untersuchungsverfahren einschließlich der Durchblutungsmessung und Erhebung eines angiologischen Befundes zur Operationsvorbereitung und - nachsorge
- der Erhebung einer intraoperativen radiologischen Befundkontrolle unter Berücksichtigung des Strahlenschutzes - Untersuchungs- und Behandlungsmethoden:
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:
- intraoperative angiografische Untersuchungen
- Doppler-/Duplex-Untersuchungen der
- Extremitäten versorgenden Gefäße,
- abdominellen und retroperitonealem Gefäße,
- extracraniellen hirnzuführenden Gefäße
- hämodynamische Untersuchungen an Venen
- rekonstruktive Operationen
- an supraaortalen Arterien
- an aortalen, iliakalen, viszeralen und thorakalen Gefäßen,
- im femoro-poplitealen, brachialen und cruro-pedalen Abschnitt
- endovaskuläre Einfgriffe
- Anlage von Dialyse-Shunts, Port-Implantation
- Operationen am Venensystem
- Grenzzonenamputationen, Ulkusversorgungen